Mit Revision der Richtlinie über Eisenbahnsicherheit in Europa hat die EU 2008 den Begriff „Entity in Charge of Maintenance“ eingeführt. Diese „für die Instandhaltung zuständige Stelle“ hat dafür Sorge zu tragen, dass alle ihr in den nationalen Fahrzeugregistern zugeordneten Wagen nach gültigem Regelwerk instand gehalten werden.
GATX wird für alle Wagen, bei denen GATX der Halter und/oder Eigentümer ist, die für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM) sein.
Weiterhin sieht die Richtlinie vor, dass die für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen bis Ende 2012 zwingendzertifiziert werden. Zertifizierungen dieser Art, die für Wagenhalter unerlässlich sind, sofern diese für ihre eigene Flotte als ECM agieren, werden von den nationalen Sicherheitsbehörden oder benannten Stellen vorgenommen.
Da die rechtliche Situation in einigen Mitgliedsstaaten ein rasches Handeln bereits in 2010 erfordert hat,haben die Aufsichtsbehörden eine unverzügliche Selbstzertifizierung für ECM mit folgender Selbsterklärung mit Veröffentlichung auf der Homepage der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) empfohlen.
GATX hat ihre Arbeiten zur Zertifizierung bereits abgeschlossen und zwischenzeitlich die „Selbsterklärung der für die Instandhaltung zuständigen Stelle“ abgegeben, welche Sie zur Information nachfolgend sowie öffentlich zugänglich auf der Homepage
http://www.era.europa.eu/Core-Activities/Safety/Pages/maintenance.aspx der ERA (European Rail Agency) finden können. Damit ist gewährleistet, dass alle Wagen der GATX Rail Europe auch nach dem 01.01.2011 wie bisher europaweit eingesetzt werden können.
Um den Anforderungen der neuen Regelungen gerecht zu werden, benötigen wir als Halter und ECM unserer Wagen dieHilfe der Kunden. Zukünftig ist es für die Instandhaltung von großer Bedeutung, die Betriebsbedingungen der Wagen zu erfassen und zu überwachen.